May 2020

Corona Update am 20.5.2020

Sperrung unseres Vereinsgeländes ist unter Auflagen ab 21.05.2020 aufgehoben!
(Nach tel. Anfrage durch den 1. Vorsitzenden SCRR und tel. Auskunft der
Corona-Hotline des Landratsamts Regensburg am 11.05.2020)

1. Seit Montag, 11. Mai 2020 können Segler/innen der SGR das
Clubgelände zur Ausübung des Segelsports betreten und nutzen.

2. Die Ausübung des Segelsports auf einem Segelboot ist alleine oder zusammen mit Personen des eigenen Haushalts oder zu zweit mit einer anderen Person zulässig. Regatten sind nicht zulässig!

3. Ab 21.05.2020 kann das Vereinsgelände auch zur Freizeitgestaltung (Nutzung der Terrasse und Liegewiese zum Sonnenbaden, Baden und anderen Freizeitgestaltungen unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen genutzt werden.

4. Das Vereinsheim bleibt grundsätzlich gesperrt. Das Segellager (1. Stock), die Werkstatt, der Getränkeraum und die Küche der Vereinshütte dürfen zum Zwecke der Entnahme und Zurückbringung von Materialien (Segelausrüstungen, Liegen, Getränken, Geschirr etc.) nur einzeln betreten werden.

5. Das WC darf unter Beachtung der Hygienevorschriften benutzt werden.

6. Instandsetzung und Pflege der Sportanlagen darf in Kleingruppen aus Personen von zwei Haushalten durchgeführt werden.

7. Allgemeine Kontaktbeschränkungen (Abstand von 1,50 Metern, keine Gruppenbildung mit mehr als 5 Personen) sind einzuhalten.

Corona Update am 8.5.2020

Liebe Mitglieder,

die Lage für uns Segler/innen entspannt sich mit den beschlossenen Lockerungen durch die Bayerische Staatsregierung. In der gleichlautenden E-Mail sind Anlagen zum Nachlesen mit genauen Ausführungen zur Ausübung des Sports in Vereinen (zusammengestellt vom BLSV) sowie die näheren Ausführungen für Segelvereine als Empfehlung vom Bayerischen Seglerverband. Die SGR-Vorstandschaft schließt sich den Empfehlungen des Bayerischen Seglerverbands an. Zusammengefasst gilt für die SGR (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

1.Ab Montag, 11. Mai 2020 können Segler/innen der SGR das Clubgelände zur Ausübung des Segelsport betreten und nutzen.
2.Die Ausübung des Segelsports auf einem Segelboot ist als Einzelperson oder mit Personen der Hausgemeinschaft zuzüglich einer weiteren Person gestattet.
3.Das Clubgelände bleibt aber grundsätzlich gesperrt mit Ausnahme für die aktiven Segler/innen.
4.Das Segellager (1. Stock) und die Werkstatt der Vereinshütte dürfen zum Zwecke der Entnahme und Zurückbringung der Segelausrüstungen von den aktiven Segler/innen betreten werden.
5.Der Aufenthaltsraum, WC, Küche und Getränkeraum im Erdgeschoss der Vereinshütte bleiben grundsätzlich gesperrt mit Ausnahme der WC-Benutzung für die aktiven Segler/innen.
6.Allgemeine Kontaktbeschränkungen (keine Gruppenbildung, keine Regatta), Abstands- und Hygienevorschriften sind einzuhalten.
7.Die Lockerungen gelten zunächst für eine Woche bis zum Sonntag, 17. Mai 2020. Danach gibt es vielleicht weitere Lockerungen.

Leider ist damit das Sonnenbaden und Baden im Club sowie das Verweilen auf dem Clubgelände für alle Mitglieder noch nicht möglich. Die aktiven Segler/innen haben ihr Verweilen auf dem Clubgelände auf die Ausübung des Segelsports zu beschränken.

Sobald weitere Lockerungen möglich sind, werden wir alle wieder umgehend informieren.

Mit sportlichen Grüßen
Josef Duttle
1.Vorsitzender der Segelsportgemeinschaft Regensburg (SGR) e.V.